Schnittmaßnahmen sind zu jeder Jahreszeit möglich und auch oftmals erforderlich

In Obstanbaugebieten zeigt die übliche Praxis, dass Schnittmaßnahmen an Obstgehölzen zu jeder Jahreszeit ausgeführt werden.

So erfolgt der Winterschnitt in der Regel im zeitigen Frühjahr (vor dem Austrieb). Der klassische Sommerschnitt erstreckt sich von Ende Juni bis Ende Juli und der typische Belichtungsschnitt zur Qualitätsverbesserung des Kernobstes wird vorzugsweise ab August vor der Ernte durchgeführt.

Für stärkere Korrekturschnittmaßnahmen bietet sich die vegetationslose Zeit, von Dezember bis Januar (an frostfreien Tagen) an.

Alle benannten Schnittmaßnahmen dienen einem ausgeglichenen Triebwachstum, bei dem die Bildung neuer Triebe, die Anlage von Blütenknospen und der Fruchtbehang gleichermaßen gefördert werden.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

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